Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Transformation Management AG / GmbH
1. Geltungsbereich und Vertragsabschluss Diese AGB gelten für alle Beratungs-, Trainings- und sonstigen Dienstleistungen der Transformation Management AG St. Gallen, Transformation Management GmbH München und Transformation Management GmbH Wien (nachfolgend einheitlich "TMAG"). Vertragspartner sind je nach Auftrag die Transformation Management AG St. Gallen (CH), Transformation Management GmbH München (DE) oder Transformation Management GmbH Wien (AT).
Die AGB werden mit Auftragserteilung Bestandteil des Vertragsverhältnisses. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich von TMAG anerkannt wurden.
2. Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlich bestätigten Angebot oder Auftrag. Auch per E-Mail oder Fax übermittelte Vereinbarungen gelten als schriftlich. Mündlich vereinbarte Leistungen gelten nur, wenn sie im Nachgang schriftlich bestätigt wurden.
Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Ein Anspruch auf den Einsatz bestimmter TMAG-Mitarbeitender besteht nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung.
Für Trainings und Seminare gilt: Buchungen können schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Teilnahmeanmeldung im eigenen Namen sowie im Namen und mit Vollmacht der gemeldeten Teilnehmenden vornimmt. Der Auftraggeber übernimmt sämtliche Verpflichtungen gegenüber TMAG, unabhängig davon, ob er den Auftrag für sich selbst oder für Dritte erteilt.
3. Leistungserbringung Die TMAG ist nicht verantwortlich für Verzögerungen in der Leistungserbringung, die nicht ausschließlich durch die TMAG verursacht werden. Die TMAG ist insbesondere nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch beim Kunden eingetretene Ereignisse und Bedingungen außerhalb des Einflusses der TMAG entstehen (z.B. Verzögerungen bei der Beschaffung von Einrichtungen, wichtige Vereinbarungen mit Dritten, Einsatz von Personal oder Beschlüsse der Geschäftsleitung, die Empfehlungen oder Vereinbarungen mit der TMAG berühren).
Die TMAG informiert den Kunden umgehend, sobald sich irgendwelche Bedingungen oder Verzögerungen anzeigen, welche die vorgesehene Abwicklung des Auftrages beeinträchtigen könnten.
4. Stornierung und Terminabsage Bei Stornierung bereits vereinbarter Leistungen bzw. Termine durch den Auftraggeber werden bei Absage
- Bis 8 Wochen vor Termin: 50 % des vereinbarten Honorars
- Bis 4 Wochen vor Termin: 75 % des vereinbarten Honorars
- Weniger als 4 Wochen vor Termin: 90 % des vereinbarten Honorars
Bei Abbruch laufender Aufträge werden bis dahin erbrachte Leistungen nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Zusätzliche Kosten (z. B. Vorbereitungsleistungen, Reisekosten) können gesondert geltend gemacht werden.
5. Preise und Abrechnung Grundlage für sämtliche Preise bildet das schriftliche Angebot der TMAG. Reisekosten und Büroaufwendungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zusätzlich nach tatsächlich entstandenem Aufwand berechnet. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine monatliche Übersicht der Beratungstätigkeiten und entstandenen Aufwendungen. Sämtliche Rechnungen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, netto in EURO bzw. CHF, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gestellt. Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, monatlich nachträglich nach Aufwand.
6. Nebenkosten / Spesen
Sofern nicht anders vereinbart, werden als Reisespesen € 0,85 bzw. CHF 1,20 pro km bzw. Bahnfahrkarte 1. Klasse oder Flugticket Business Class berechnet.
Büroaufwendungen werden nach Aufwand auf Stundenbasis, wenn nicht gesondert vereinbart zum Satz von € 100,- bzw. CHF 130,- abgerechnet.
7. Zahlungsbedingungen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zahlungseingang auf dem Konto von TMAG maßgeblich.
8. Vertraulichkeit
Seitens der TMAG
Sämtliche im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen werden durch die TMAG streng vertraulich behandelt. Die TMAG verpflichtet ihre Mitarbeiter und ggf. auch ihre Subauftragnehmer zur entsprechenden Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Seitens des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit einem Auftrag von der TMAG erhaltenen Informationen ohne schriftliche Genehmigung betriebsintern weder zu einem anderen als im Auftrag formulierten Zweck noch zur Begünstigung von Dritten zu verwenden. Die Bevollmächtigten und Mitarbeiter des Auftraggebers sind durch diesen schriftlich zu entsprechender Geheimhaltung und externem Nutzungsverbot zu verpflichten. Die direkte und indirekte Weitergabe von im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Unterlagen (z.B. Seminarunterlagen, Techniken, Systeme und dergleichen) an Dritte ohne schriftliche Genehmigung der TMAG ist untersagt. Der Auftragnehmer haftet für der TMAG entstehenden Schaden vollumfänglich. Insbesondere ist festzuhalten, dass die detaillierten Angebote der TMAG ebenfalls dieser Vertraulichkeit unterliegen und keinesfalls in irgendeiner Form an Dritte (insbesondere an andere Beratungsunternehmen) weitergegeben werden dürfen. Der Auftraggeber haftet für den der TMAG dadurch entstandenen Schaden vollumfänglich.
9. Urheberrechte / Copyright Im Rahmen der Leistungserbringung von der TMAG erbrachtes Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Mit der Auftragsvereinbarung bzw. der Bezahlung der entsprechenden Auftragsrechnungen erhält der Kunde das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (z.B. in Form von Checklisten, Formularen, Expertisen und dergleichen) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegen- über Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows, von Unterlagen etc. an Dritte insbesondere weitere Beratungsunternehmen ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen. Der mit schriftlicher Einwilligung von TMAG informierte Dritte ist durch den Auftraggeber zugunsten von TMAG ebenfalls schriftlich zu verpflichten, das Know-how nur innerbetrieblich zu nutzen.
10. Haftung TMAG haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11. Datenschutz TMAG verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO). Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website von TMAG.
12. Vorzeitige Vertragsauflösung Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag vorzeitig von demjenigen Vertragspartner aufgelöst werden, der den wichtigen Grund nicht zu vertreten hat. Wichtig ist ein Grund, der eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar macht.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht Es gilt das Recht derjenigen Gesellschaft, die Vertragspartner ist:
- CH-Recht bei TM AG St. Gallen (Gerichtsstand: St. Gallen)
- DE-Recht bei TM GmbH München (Gerichtsstand: München)
- AT-Recht bei TM GmbH Wien (Gerichtsstand: Wien)
TMAG ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu belangen.