AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der TM AG St. Gallen/ TM GmbH München / TM GmbH Wien
1. Leistungsumfang
Der geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich nach dem schriftlichen Auftrag. Vereinbarungen und Bestätigungen per Fax oder Email gelten als schriftlicher Auftrag. Liegt kein schriftlicher Auftrag vor, gelten die mündlich geschlossenen Vereinbarungen.Änderungen eines bereits vereinbarten Leistungsumfanges erfordern eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und der TM AG St. Gallen (TM AG) bzw. TM GmbH München bzw. TM GmbH Wien (alle drei im Folgenden TMAG).
Ein Anspruch seitens des Auftraggebers auf den Einsatz bestimmter TMAG-Mitarbeiter besteht nur, wenn dies zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.Speziell für Trainings und Seminare gilt: Buchungen können schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgen. Unrichtigkeiten im Buchungsinhalt sind vom Besteller nachweislich binnen drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung bei sonstigem Anspruchsverlust zu reklamieren.
Speziell für Trainings und Seminare gilt: Der Anmelder versichert ausdrücklich, dass er die Teilnahmeanmeldung im eigenen und auch im Namen und mit Vollmacht der gemeldeten Teilnehmer abgibt. Der Besteller übernimmt sämtliche Verpflichtungen der TMAG gegenüber, unabhängig davon, ob er den Auftrag für sich oder namens eines Dritten erteilt.
2. Leistungserbringung
Die TMAG ist nicht verantwortlich für Verzögerungen in der Leistungserbringung, die nicht ausschließlich durch die TMAG verursacht werden. Die TMAG ist insbesondere nicht verantwortlich für Verzögerungen, die durch beim Kunden eingetretene Ereignisse und Bedingungen außerhalb des Einflusses der TMAG entstehen (z.B. Verzögerungen bei der Beschaffung von Einrichtungen, wichtige Vereinbarungen mit Dritten, Einsatz von Personal oder Beschlüsse der Geschäftsleitung, die Empfehlungen oder Vereinbarungen mit der TMAG berühren).
Die TMAG informiert den Kunden umgehend, sobald sich irgendwelche Bedingungen oder Verzögerungen anzeigen, welche die vorgesehene Abwicklung des Auftrages beeinträchtigen könnten.
3. Stornierungen
Bei Stornierung bereits vereinbarter Leistungen bzw. Termine durch den Auftraggeber werden bei Absage bis 8 Wochen vor Durchführung 50% des vereinbarten Honorars berechnet, bei Absage bis 4 Wochen vor Durchführung 75% des vereinbarten Honorars, danach 90% des vereinbarten Honorars.
Bei Abbruch eines laufenden Auftrags durch den Auftraggeber werden die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten nach tatsächlich angefallenem Aufwand in Rechnung gestellt.
Vorbehalten bleiben zusätzliche Ansprüche der TMAG für spezielle Aufwendungen im Rahmen des Auftrages oder für dessen Vorbereitung.
4. Preisgestaltung
Grundlage für sämtliche Preise bildet das schriftliche Angebot der TMAG.
Reisekosten und Büroaufwendungen werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zusätzlich nach tatsächlich entstandenem Aufwand berechnet. Auf Wunsch erhält der Auftraggeber eine monatliche Übersicht der Beratungstätigkeiten und entstandenen Aufwendungen.
Sämtliche Rechnungen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde, netto in EURO bzw. CHF, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gestellt.
Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, monatlich nachträglich nach Aufwand.
5. Nebenkosten / Spesen
Sofern nicht anders vereinbart, werden als Reisespesen € 0,85 bzw. CHF 1,20 pro km bzw. Bahnbillet 1. Klasse oder Flugbillet Business Class berechnet.
Büroaufwendungen werden nach Aufwand auf Stundenbasis, wenn nicht gesondert vereinbart zum Satz von € 100,- bzw. CHF 130,- abgerechnet.
6. Zahlungsfristen
Die Zahlung ist innerhalb vierzehn (14) Tagen nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto der TMAG ausschlaggebend.
7. Vertraulichkeit
Seitens der TMAG
Sämtliche im Rahmen einer Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen werden durch die TMAG streng vertraulich behandelt. Die TMAG verpflichtet ihre Mitarbeiter und ggf. auch ihre Subauftragnehmer zur entsprechenden Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtungen.
Seitens des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit einem Auftrag von der TMAG erhaltenen Informationen ohne schriftliche Genehmigung betriebsintern weder zu einem anderen als im Auftrag formulierten Zweck noch zur Begünstigung von Dritten zu verwenden. Die Bevollmächtigten und Mitarbeiter des Auftraggebers sind durch diesen schriftlich zu entsprechender Geheimhaltung und externem Nutzungsverbot zu verpflichten. Die direkte und indirekte Weitergabe von im Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Unterlagen (z.B. Seminarunterlagen, Techniken, Systeme und dergleichen) an Dritte ohne schriftliche Genehmigung der TMAG ist untersagt. Der Auftragnehmer haftet für der TMAG entstehenden Schaden vollumfänglich. Insbesondere ist festzuhalten, dass die detaillierten Angebote der TMAG ebenfalls dieser Vertraulichkeit unterliegen und keinesfalls in irgendeiner Form an Dritte (insbesondere an andere Beratungsunternehmen) weitergegeben werden dürfen. Der Auftraggeber haftet für den der TMAG dadurch entstandenen Schaden vollumfänglich.
8. Copyright
Im Rahmen der Leistungserbringung von der TMAG erbrachtes Know-how ist durch internationales Copyright geschützt. Mit der Auftragsvereinbarung bzw. der Bezahlung der entsprechenden Auftragsrechnungen erhält der Kunde das Recht, das im Rahmen des Auftrages erbrachte Know-how (z.B. in Form von Checklisten, Formularen, Expertisen und dergleichen) zum innerbetrieblichen Gebrauch zu verwenden. Die Copyrights gegen- über Dritten sind davon nicht berührt. Die Weitergabe des im Zusammenhang mit dem Auftrag erbrachten Know-hows, von Unterlagen etc. an Dritte insbesondere weitere Beratungsunternehmen ist ohne vorherige schriftliche Vereinbarung ausgeschlossen. Der mit schriftlicher Einwilligung von TMAG informierte Dritte ist durch den Auftraggeber zugunsten von TMAG ebenfalls schriftlich zu verpflichten, das Know-how nur innerbetrieblich zu nutzen.
9. Haftung
Für Beratungsfehler haftet die TMAG nur bei rechtswidriger Absicht und grober Fahrlässigkeit.
10. Vorzeitige Vertragsauflösung
Aus wichtigen Gründen kann der Vertrag vorzeitig von demjenigen Vertragspartner aufgelöst werden, der den wichtigen Grund nicht zu vertreten hat. Wichtig ist ein Grund, der eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für den Kündigenden unzumutbar macht.
11. Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches (Transformation Management AG, St. Gallen) bzw. deutsches (Transformation Management GmbH München) bzw. österreichisches (Transformation Management GmbH Wien) Recht.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist St. Gallen bzw. München bzw. Wien. Die TMAG hat auch das Recht, den Auftraggeber an seinem Sitz zu belangen.